• Deutsch
  • English

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Gegenstand des Auftrages

Gegenstand des Auftrages ist der Nachweis und/oder die Vermittlung zu der jeweiligen Vertragsabschlussgelegenheit für den Käufer/Verkäufer/Vermieter/Mieter.

 

2. Provision

Unsere Angebote sind für den Käufer, Verkäufer und Vermieter provisionspflichtig, es sei denn, im Immobilienangebot ist es anders geregelt.  Die Provision ist verdient und fällig, sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Die Erhebung und Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt generell nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz. Bei Minderungen des Mehrwertsteuersatzes gilt der bei Fälligkeit gültige Satz.

 

3. Inhalt der Angebote, Haftung

Die Informationen zu unseren Immobilienangeboten erhalten wir vom Eigentümer/ Vermieter bzw. den in den Inseraten genannten Stellen. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung. Sämtliche Angebote sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Verbindliche Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

4. Vorkenntnis

Falls Ihnen die angebotene Immobilie bereits von anderer Seite bekannt ist, teilen Sie uns bitte in diesem Fall innerhalb von 5 Tagen mit, wie und zu welchem Zeitpunkt Sie anderweitig Kenntnis von dem Objekt erlangt haben. Anderenfalls gelten wir als derjenige Makler, auf den die Abschlussgelegenheit ursächlich zurückzuführen ist.

 

5. Weitergabeverbot

Unsere Informationen über die Vertragsabschlussgelegenheit sind vertraulich und nur für Sie bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Für den Fall der Weitergabe und den Ankauf/die Anmietung durch einen Dritten sind Sie ebenfalls provisionsverpflichtet.

 

6. Provisionspflicht bei Ersatz- und Folgegeschäften

Die Pflicht zur Zahlung einer Provision des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

 

7. Erlaubte Doppeltätigkeit

Wir dürfen sowohl für den Verkäufer/Vermieter als auch für den Käufer/Mieter tätig werden.

 

8. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche gegen uns beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

 

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.

 

10. Gerichtsstand

Ist unser Kunde Kaufmann oder unterhält er keinen Wohnsitz in Deutschland, gilt als Gerichtstand und Erfüllungsort Amtsgericht Frankfurt am Main.